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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkauf und Lieferung

LARC4U GmbH & Co. KG

(gültig ab Juni 2026)

§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen

1.    Alle Lieferungen und sonstigen Leistungen von LARC4U GmbH & Co. KG (nachfolgend „LARC4U") erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB"). Diese AGB gelten für alle Verträge, die LARC4U mit ihren Geschäftspartnern (nachfolgend „Käufer") über die Lieferung von medizinischen Produkten und Einmalprodukten, insbesondere Implantaten, abschließt.

2.    LARC4U ist ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das medizinische Produkte und Einmalprodukte, insbesondere Implantate, im B2B-Bereich ausschließlich an gewerbliche Käufer, insbesondere Kliniken, Krankenhäuser, Apotheken und medizinische Einrichtungen, liefert.

3.    Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers erkennt LARC4U nicht an, es sei denn, LARC4U hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn LARC4U die Lieferung in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Käufers vorbehaltlos ausführt.

4.    Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um gleichartige Rechtsgeschäfte handelt, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf diese AGB bedarf.

5.    Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und individuellen Vereinbarungen gilt folgende Rangfolge: (1) Individualvertrag, (2) diese AGB, (3) gesetzliche Vorschriften. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1.    LARC4U erstellt Angebote stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.    Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn LARC4U eine Bestellung des Käufers schriftlich durch eine Auftragsbestätigung annimmt oder die Lieferung ausführt.

3.    Erfolgt ohne Auftragsbestätigung die unverzügliche Lieferung, gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung. Bestellungen sollen grundsätzlich schriftlich erfolgen.

4.    Angaben in Produktdatenblättern, Katalogen oder sonstigen Unterlagen zu Eigenschaften der Produkte stellen keine Garantien dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart wurden.

5.    Qualitäts- oder Haltbarkeitsgarantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.    Alle dem Käufer überlassenen Unterlagen und Informationen dürfen ausschließlich für den Betrieb und die Verwendung der vertraglichen Produkte genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von LARC4U.


 § 3 Preise

1.    Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Preise INCOTERMS® 2020 CPT zum Lieferort des Käufers.

2.    Die gesetzliche Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen und ist vom Käufer zu tragen. Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung maßgebliche gesetzliche Umsatzsteuersatz.

3.    Basieren vereinbarte Preise auf Listenpreisen von LARC4U und liegt der Liefertermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart wurden.


 § 4 Zahlung

1.    Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bzw. mangels vereinbarter Zahlungsfrist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum fällig. LARC4U behält sich das Recht vor, ausstehende Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten.

2.    Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes fällig. Darüber hinaus werden Mahnkosten von EUR 5,00 je Mahnung berechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

3.    Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von LARC4U. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

4.    LARC4U behält sich vor, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungswertes zu verlangen.


§ 5 Lieferung und Lieferfristen

1.    Lieferungen erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart, gemäß INCOTERMS® 2020 CPT (Bestimmungsort). Frachtkosten und Verpackung werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Frachtkosten werden dem Käufer auf Basis eines kostenorientierten, nach Lieferländern in Zonen strukturierten Pauschalsystems weiterbelastet. Die jeweils gültigen Zonenpauschalen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung maßgeblichen Frachtkostentabelle des Verkäufers.

2.    LARC4U ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese für den Käufer zumutbar sind.

3.    Liefertermine und -fristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern kein verbindlicher Termin ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4.    Der Beginn von Lieferfristen setzt voraus, dass alle kommerziellen und technischen Fragen zwischen den Parteien geklärt sind und der Käufer alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten erfüllt hat.

5.    Bei Überschreitung eines vereinbarten Liefertermins hat der Käufer LARC4U eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen zu setzen, bevor er gesetzliche Rechte geltend macht.

6.    Lieferverzögerungen durch Umstände, die LARC4U nicht zu vertreten hat wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe, Epidemien, Pandemien, Krieg, Erdbeben), verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Bei einer Verzögerung länger als 3 Monate sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.

7.    Kommt der Käufer in Annahmeverzug, ist LARC4U berechtigt, Ersatz der dadurch entstehenden Aufwendungen, einschließlich üblicher Lagerkosten, zu verlangen.


§ 6 Gefahrübergang und Versand

1.    Mit Anwendung der INCOTERMS® 2020 richtet sich der Gefahrübergang nach den vereinbarten Lieferbedingungen. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

2.    Verzögert sich der Versand auf Veranlassung oder durch Verschulden des Käufers, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaftsmitteilung auf den Käufer über.

3.    Alle Versandkosten trägt der Käufer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.


 § 7 Eigentumsvorbehalt

1.    Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung – einschließlich Nebenforderungen und Schadensersatz – Eigentum von LARC4U (Vorbehaltsware).

2.    Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu lagern und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Brand, Wasser- und sonstige Schäden zum Wiederbeschaffungswert zu versichern. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag tritt der Käufer schon jetzt an LARC4U ab.

3.    Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist LARC4U nach Mahnung und Rücktritt berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuverlangen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware herauszugeben.

4.    Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Käufer LARC4U unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und LARC4U die zur Wahrnehmung ihrer Rechte notwendigen Kosten zu erstatten.

5.    Der Käufer ist als Wiederverkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, sofern er seinerseits einen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Der Käufer tritt seine dabei entstehenden Forderungen bereits jetzt als Sicherheit an LARC4U ab; LARC4U nimmt die Abtretung an.

6.    LARC4U verpflichtet sich, die Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen dauerhaft um mehr als 50 % übersteigt.


§ 8 Gewährleistung bei Sachmängeln

1.    Der Käufer hat die Lieferungen unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen innerhalb von sieben Werktagen nach Wareneingang schriftlich zu rügen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

2.    Soweit die Lieferung mit Temperatur- und/oder Feuchtigkeitsloggern versehen ist, ist der Käufer verpflichtet, diese unmittelbar bei Warenannahme auszulesen und die aufgezeichneten Transportbedingungen auf Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte zu prüfen. Bei festgestellten Abweichungen von den zulässigen Transport- und Lagerparametern hat der Käufer LARC4U unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen nach Warenannahme, schriftlich zu informieren und die betroffenen Produkte bis zur schriftlichen Freigabe durch LARC4U von der Verwendung auszuschließen. Werden Abweichungen nicht fristgerecht gemeldet, gilt die Lieferung hinsichtlich der Transportbedingungen als ordnungsgemäß genehmigt; etwaige spätere Mängelrügen, die auf einer Überschreitung der Transportparameter beruhen, sind ausgeschlossen.

3.    Bei einem von LARC4U zu vertretenden Sachmangel, der rechtzeitig gerügt wurde, leistet LARC4U nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Neulieferung.

4.    Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert LARC4U die Nacherfüllung, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen.

5.    Der Käufer hat LARC4U bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung zu unterstützen und alle notwendigen Maßnahmen zur Schadensminimierung zu treffen.

6.    Ausgeschlossen ist die Haftung für Mängel, die auf unsachgemäßer Verwendung, eigenmächtiger Veränderung, unsachgemäßer Lagerung außerhalb der vorgeschriebenen Lagerbedingungen, natürlichem Verschleiß, fehlerhafter Montage durch den Käufer oder Dritte, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder Beschädigungen durch externe Einflüsse beruhen.

7.    Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang, soweit das Gesetz keine längere Frist zwingend vorschreibt.

8.    Für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Datum der Austauschlieferung neu und beträgt ebenfalls zwölf Monate.


§ 9 Haftung

1.    Die Haftung von LARC4U ist auf die in diesem § 9 geregelten Fälle beschränkt.

2.    LARC4U haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.

3.    Soweit LARC4U nach § 9 Abs. 2 haftet, ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

4.    LARC4U haftet nicht für Schäden, die auf einem Fehlverhalten des Käufers beruhen, insbesondere wegen Nichtbefolgung von Gebrauchsanweisungen, unsachgemäßer Lagerung, Montage oder Verwendung.

5.    Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, für arglistig verschwiegene Mängel, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) sowie für die Verletzung garantierter Eigenschaften.

6.    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von LARC4U.

7.    Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang, soweit nicht Vorsatz, arglistige Täuschung, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt.


§ 10 Rücknahme von Waren (außerhalb der Gewährleistung)

1.    Eine Warenrücknahme bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von LARC4U. Maßgeblich für die Bewertung sind Alter, Zustand und Wiederverkäuflichkeit der Ware.

2.    Von der Rücknahme ausgeschlossen sind insbesondere: Sonderanfertigungen und nicht zum Standardsortiment gehörende Produkte, sterile Einmalprodukte (einschließlich Implantate), die bereits aus der Originalverpackung entnommen wurden oder deren Sterilverpackung beschädigt oder geöffnet ist, sowie für Produkte, die nach den jeweils geltenden regulatorischen Vorgaben nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.

3.    Die Kosten und das Risiko für den Transport der Rücksendung trägt der Käufer.


§ 11 Besondere Pflichten im Zusammenhang mit Medizinprodukten (MDR)

1.    Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die gelieferten Implantate, Produkte und sonstigen Einmalprodukten der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) unterliegen und entsprechend gekennzeichnet und zertifiziert sind.

2.    Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte ausschließlich für den vorgesehenen Bestimmungszweck gemäß den beigefügten Gebrauchs- und Kennzeichnungsunterlagen einzusetzen.

3.    Sterile Einmalprodukte dürfen nicht wiederaufbereitet oder wiederverwendet werden. Der Käufer ist für die Einhaltung dieser Vorgabe in seinem Haus verantwortlich.

4.    Der Käufer ist verpflichtet, schwerwiegende unerwünschte Vorfälle oder Produktversagen im Sinne von Art. 87 MDR unverzüglich an LARC4U und an die zuständige nationale Behörde zu melden.

5.    Der Käufer unterstützt LARC4U bei etwaigen Rückrufmaßnahmen oder korrektiven Sicherheitsmaßnahmen im Feld (Field Safety Corrective Actions, FSCA) aktiv und stellt alle für die Rückverfolgbarkeit erforderlichen Informationen zur Verfügung.

6.    Der Käufer stellt sicher, dass Produktinformationen, Kennzeichnungen und CE-Markierungen bei der Weitergabe an klinische Anwender vollständig und unverändert erhalten bleiben.

7.    LARC4U übermittelt dem Käufer auf Anfrage die erforderlichen technischen Unterlagen, Konformitätserklärungen und Zertifikate.


§ 12 Mitwirkungspflichten des Käufers

1.    Der Käufer ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Verordnungen und Sicherheitsvorschriften in seinem Zuständigkeitsbereich, insbesondere hinsichtlich Zulassung, Lagerung, Verwendung und Instandhaltung der gelieferten Produkte. Der Käufer stellt LARC4U von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten durch den Käufer beruhen.

2.    Zu den wesentlichen Mitwirkungspflichten des Käufers zählen: bestimmungsgemäße Verwendung gemäß Gebrauchsanweisung, regelmäßige Funktionskontrolle und fristgerechter Austausch von Verbrauchsmaterialien sowie sachgerechte Lagerung unter den für Implantate vorgeschriebenen Bedingungen einschließlich, aber nicht beschränkt auf Temperatur, Feuchtigkeit, Sterilität.

3.    Bei Fehlfunktionen oder Sicherheitsbedenken hat der Käufer unverzüglich die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, LARC4U schriftlich zu informieren und die betroffenen Produkte bis zur schriftlichen Freigabe durch LARC4U nicht weiter zu verwenden.


§ 13 Exportkontrolle

1.    Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Exportkontrollvorschriften entgegenstehen.

2.    Der Käufer verpflichtet sich, LARC4U bei der Bereitstellung erforderlicher Informationen und Unterlagen für Exportgenehmigungen zu unterstützen.

3.    Da LARC4U ausschließlich innerhalb der Europäischen Union tätig ist, sind die spezifischen Russland-/Belarus-Klauseln der Vorlage für den Regelfall nicht anwendbar. Sollten im Einzelfall Lieferungen in Drittländer vereinbart werden, gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 entsprechend.

4.    Der Käufer ist dafür verantwortlich, sämtliche im Bestimmungsland erforderlichen Einfuhrgenehmigungen rechtzeitig einzuholen.


§ 14 Datenschutz

1.    Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Unternehmensdaten zum Zweck der Vertragserfüllung gespeichert und – soweit erforderlich – an Dritte übermittelt werden (z. B. für Bonitätsprüfungen, an Versicherungen oder zur Erfüllung der Meldepflichten gemäß Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte).

2.    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung von LARC4U.


§ 15 Schlussbestimmungen

1.    Abtretungen von Ansprüchen des Käufers gegen LARC4U bedürfen der schriftlichen Zustimmung von LARC4U.

2.    LARC4U erklärt, die Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einzuhalten. Der Käufer ist ebenfalls verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere in Bezug auf Antikorruption, Menschenrechte, Kinderarbeit, Arbeitssicherheit und Umweltschutz.

3.    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung ist Stuttgart, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

4.    Auf das Vertragsverhältnis zwischen LARC4U und dem Käufer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

5.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


LARC4U GmbH & Co. KG

Siebenlindenstraße 19

72108 Rottenburg, Deutschland

Handelsregister Stuttgart: HRA: 743035

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 459760501